Hundehalterhaftpflichtversicherung

Die Hundehalterhaftpflichtversicherung für jeden Hundehalter

Falls Dogge Heidi in einer fremden Wohnung eine antike Vase als Spielzeug benutzt oder Mischling Robbie einen Radfahrer zu Fall bringt, haften Frauchen und Herrchen für die entstehenden Sach- und Personenschäden. Warum eine Hundehalterhaftpflichtversicherung deshalb für alle Hundehalter wichtig ist.

Die rechtliche Haftungsgrundlage

§ 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches „Haftung des Tierhalters“ definiert die Haftungsfrage klar und deutlich mit:

„Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.“

Dieser Passus gilt für alle privat gehaltenen Hunde und macht Herrchen oder Frauchen für alle durch ihren Vierbeiner verursachten Schäden in voller Höhe haftbar. Die Privathaftpflichtversicherung, die für kleine Haustiere wie Katzen gilt, schließt Hunde nicht in ihren Versicherungsumfang ein und macht den Abschluss einer separaten Hundehaftpflichtversicherung notwendig.

Was Hunde alles anrichten können

Auch der Besuch einer Hundeschule und eine gute Erziehung bewahren Hunde nicht davor, schwere Sach- und Personenschäden zu verursachen. Die Größe spielt bei der Versicherungsfrage übrigens keine Rolle: auch ein Schoßhund kann sich am Bein des Briefträgers verbeißen oder Schäden in fremden Wohnungen anrichten. Die Hundehalterhaftpflichtversicherung prüft die Schadenersatzansprüche Dritter und zahlt auch, wenn es zu Bissverletzungen oder kostspieligen Sachschäden kommt. Und, wenn der Hund vielleicht sogar einen Autounfall verursacht hat.

Eine Hundehalterhaftpflichtversicherung schützt

Die Hundehalterhaftpflichtversicherung übernimmt alle anfallenden Sach- und Personenschäden bis zu einer vereinbarten Deckungssumme, die durch den Hund verursacht wurden. Weiterhin prüft die Hundehalterhaftpflichtversicherung, ob die Schadenersatzansprüche Dritter überhaupt gerechtfertigt sind und leistet bei allen Rechtsstreitigkeiten rund um den Hund tatkräftige Unterstützung.