Informationen zur Hundehalterhaftpflicht
Weitere Informationen zur Hundehalterhaftpflicht
Ist die Hundehalterhaftpflicht sogar Pflicht? Was passiert im Schadenfall und werden auch Selbstbeteiligungen angeboten? Die häufigsten Fragen zur Hundehalterhaftpflichtversicherung – und ihre Antworten.
Muss man eine Hundehalterhaftpflicht abschließen?
Hamburg schreibt seit 2006 für jeden Hund eine Haftpflichtversicherung vor. In Berlin müssen alle ab 2005 angeschafften Hunde versichert werden und bis 2010 auch alle Vierbeiner, die vor 2005 angeschafft wurden. Die anderen Bundesländer schreiben die Haftpflicht zumindest für alle als gefährlich eingestufte Rassen (Kampfhunde) und ihre Mischlinge ersten Grades vor.
Die Abwicklung im Schadenfall
Nach dem Schadenfall muss die Versicherungsgesellschaft schnellstmöglich per schriftlicher Schadensmitteilung informiert werden. Dem Schreiben werden idealerweise ein Kostenvoranschlag und aussagekräftige Fotos des Schadens beigelegt.
Das Thema Selbstbeteiligung
Die meisten Versicherer bieten für die Hundehalterhaftpflicht Selbstbeteiligungen an. Der Selbstbehalt pro Schadenfall senkt den Versicherungsbeitrag, muss jedoch vom Halter im Falle eines Schadens aus eigener Tasche bezahlt werden. Beträgt der Selbstbehalt so 80 Euro und Bello kämpft mit einem fremden Sessel im Wert von 200 Euro, zahlen Herrchen oder Frauchen 80 Euro und die Hundehalterhaftpflichtversicherung die verbleibenden 120 Euro.