Leistungen der Hundehalterhaftpflicht

Die Hundehalterhaftpflichtversicherung und ihre Leistungen

Ohne Hundehalterhaftpflichtversicherung kann es für Herrchen und Frauchen teuer werden, wenn durch den Vierbeiner Sachschäden entstehen oder gar Personen verletzt werden. Was leistet die Hundehalterhaftpflicht aber im Detail?

Die Versicherungsleistungen

Die Hundehaftpflichtversicherung bietet eine Deckungssumme für Sach- und Personenschäden, die mindestens eine Millionen Euro betragen sollte. Je nach Versicherungsgesellschaft wird auch eine Deckungssumme bis zu drei Millionen Euro angeboten. Für Vermögensschäden Dritter springt die Hundehalterhaftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von 250.000 Euro ein – je nach Versicherungsvertrag.

Die Versicherungsleistungen im Überblick

Die Hundehalterhaftpflichtversicherung prüft die Schadenersatzforderungen Dritter und erbringt bei einer berechtigten Schadensforderung die vertraglich vereinbarten Leistungen. Abgedeckt werden Sach- und Personen, sowie Vermögensschäden.

Nicht in den Versicherungsumfang eingeschlossen sind hierbei folgende Schadensituationen:

-vorsätzlich herbeigeführte Sach- und Personenschäden
-Schäden durch Deckung
-Schäden von Personen aus dem gleichen Haushalt
-Bußgelder und Strafen
-Schäden an Scheinverbrechern

Wurde zu Gunsten eines niedrigen Versicherungsbeitrages eine Selbstbeteiligung vereinbart, zahlt der Hundehalter diesen Selbstbehalt pro Schadenfall aus eigener Tasche.

Ab wann ist der Hund versichert?

Die Hundehalterhaftpflichtversicherung ist ab dem vertraglich vereinbarten Versicherungsbeginn gültig.