Versicherungsbedingungen
Die Hundehalterhaftpflicht und ihre Versicherungsbedingungen
Laufzeit, Beitragsfälligkeit und Vertragsbeginn – auch das Kleingedruckte ist wichtig. Alle wichtigen Vertragsbedingungen im Überblick.
Der Haftpflichtschutz
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Sach- und Personenschäden, sowie den daraus resultierenden Vermögensschäden Dritter. Vertraglich vereinbart werden:
-Höhe der Deckungssumme
-Höhe der Versicherungssumme pro Schadenfall
-ggf. Selbstbeteiligung und ihre Höhe
Die Beitragshöhe
Die Hundehalterhaftpflicht ist bereits für weniger als fünf Euro monatlich erhältlich und wird im Vertrag fest geschrieben.
Die Beitragsfälligkeit
Monatliche Beiträge werden in der Regel zum Monatsersten fällig und enthalten bereits die Versicherungssteuer.
Achtung bei verspäteter Erstzahlung: die Hundehalterhaftpflicht greift dann erst, wenn der Betrag eingezahlt bzw. überwiesen wurde!
Der Vertragsbeginn
Kann z.B. der erste Kalendertag des neuen Monats nach der Antragstellung sein. Der Vertragsbeginn ist im Versicherungsvertrag genau definiert.
Die Vertragslaufzeit
Üblich sind 12 Monate, die sich bei Nichtkündigung automatisch um ein weiteres Jahr verlängern. Die Kündigung muss einen Monat vor Ablauf des ersten Versicherungsjahres eingereicht werden.
Die Versicherungsausschlüsse
Nicht in die Hundehalterhaftpflicht eingeschlossen sind folgende Schäden:
-vorsätzlich herbeigeführte Sach- und Personenschäden
-Schäden durch Deckung
-Schäden von Personen aus dem gleichen Haushalt
-Bußgelder und Strafen
-Schäden an Scheinverbrechern
Die hier genannten allgemeinen Versicherungsausschlüsse können jedoch bei den einzelnen Versicherungsgesellschaften variieren.